Differenzbesteuert

Warum einige unserer Weine differenzbesteuert sind

Ein Teil unseres Sortiments besteht aus gereiften, seltenen oder bereits ab Hof ausverkauften Weinen, die wir aus privaten Weinsammlungen oder Weinkellerauflösungen erwerben.
Für diese Weine gilt die Differenzbesteuerung nach § 24 UStG. Das bedeutet:
Die Mehrwertsteuer ist im Verkaufspreis bereits enthalten, wird aber nicht separat ausgewiesen, da wir sie nur auf die Handelsspanne entrichten.

Weine, die wir direkt vom Weingut beziehen, sind hingegen regelbesteuert – dort ist die MwSt. wie gewohnt separat ausgewiesen.

Diese Unterscheidung ermöglicht es uns, besondere Jahrgänge und gereifte Weine anbieten zu können, die sonst kaum im Handel erhältlich sind – transparent, fair und gesetzeskonform.